Der Spanischtraum
Mietrecht · 24. Juli 2026
Eine Situation, die an der Costa Blanca leider häufig vorkommt.
Ein Interessent findet über Idealista eine Wohnung, meldet sich — und plötzlich soll er selbst eine Maklergebühr von mehreren tausend Euro zahlen, obwohl er nie aktiv einen Makler beauftragt hat. Genau dieses Muster begegnet uns immer wieder in Fragen aus der Community.
Bei klassischen Langzeitmietverträgen (Wohnungen zur dauerhaften Nutzung als Hauptwohnsitz) ist die Rechtslage seit der Mietrechtsreform von 2023 eindeutig: Die Maklergebühr muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, nicht der Mieter — schließlich hat der Vermieter die Agentur beauftragt, nicht der zukünftige Mieter. Das gilt unabhängig davon, wie die Anzeige formuliert ist.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Viele Anzeigen auf Idealista stammen von Maklern, auch wenn das auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist. Wer eine Wohnung kontaktiert, landet also häufiger bei einer Agentur, als er denkt — mit allen Konsequenzen für Gebühren und Vertragsgestaltung.
Frag explizit nach, ob es sich um einen normalen Langzeitmietvertrag (nicht Ferienvermietung) handelt — davon hängt ab, welche Regeln gelten.
Lass dir alle Kosten schriftlich auflisten, bevor du etwas unterschreibst oder zahlst. Mündliche Zusagen zählen im Streitfall wenig.
Zahle nichts, solange nicht eindeutig ist, wofür eine geforderte Summe — zum Beispiel 2.400 € — konkret berechnet wird.
Prüfe, ob die geforderte Gebühr tatsächlich eine echte Dienstleistung ist oder eine versteckte Maklerprovision mit anderem Namen.
Basierend auf einer häufig wiederkehrenden Frage aus unserer Leser-Community zur Costa Blanca, unter Bezug auf die spanische Mietrechtsreform von 2023 (Ley de Vivienda).