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Ratgeber · 21. Juli 2026

Umzug nach Spanien als EU-Bürger: Der Behörden-Guide für Käufer

Kein Visum nötig, aber trotzdem einiges an Papierkram: NIE, Padrón, grünes Zertifikat und was das für den Immobilienkauf bedeutet.

Als EU-Bürger genießt du Freizügigkeit in Spanien — du brauchst kein Visum, um einzureisen, zu wohnen oder eine Immobilie zu kaufen. Das bedeutet aber nicht, dass es papierlos geht. Dieser Guide zeigt dir die Behördengänge in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich funktionieren, plus alles, was du für den Immobilienkauf zusätzlich brauchst.

Teil 1: Die Anmeldung — NIE, Padrón, grünes Zertifikat

Du hast 3 Monate freie Bewegungsfreiheit. Willst du länger bleiben, musst du dich offiziell registrieren. Das läuft in dieser Reihenfolge:

Schritt 1

NIE — Número de Identificación de Extranjero

Deine steuerliche Identifikationsnummer als Ausländer. Ohne sie geht fast nichts: kein Bankkonto, kein Mietvertrag, kein Immobilienkauf, keine Arbeit. Du beantragst sie bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in Spanien oder vorab beim spanischen Konsulat in deinem Heimatland.

Schritt 2

Padrón — Meldebescheinigung im Rathaus

Die Anmeldung deiner Adresse beim örtlichen Rathaus (ayuntamiento). Nötig für Gesundheitsversorgung, Schulanmeldung und den nächsten Schritt. Die genauen Anforderungen (Mietvertragslänge, Nebenkostenrechnung etc.) unterscheiden sich je nach Gemeinde.

Schritt 3

Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (das „grüne Zertifikat“)

Der eigentliche Nachweis deines Aufenthaltsrechts, beantragt per cita previa bei der Extranjería. Du brauchst: gültigen Reisepass, Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Arbeitsvertrag, Selbstständigenregistrierung oder ausreichende Ersparnisse plus private Krankenversicherung) sowie die Padrón-Bescheinigung. EU-Bürger erhalten kein Plastikkärtchen — das grüne A4-Papier ist dein offizieller Aufenthaltsnachweis.

3
Monate freie Einreise ohne Anmeldepflicht
12 €
Gebühr für das grüne Zertifikat
5
Jahre bis zur Daueraufenthaltsberechtigung
Wichtig zu wissen: Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt kannst du die Daueraufenthaltsberechtigung (residencia de larga duración) beantragen — das entfällt danach jede Verlängerungspflicht. Bis dahin lohnt es sich, das grüne Zertifikat gut aufzubewahren: Banken und Notare verlangen es oft als Nachweis.

Teil 2: Weiterer Papierkram nach dem Umzug

NIE, Padrón und grünes Zertifikat sind der Kern — aber es kommt noch mehr dazu, je nachdem, wie sich dein Leben in Spanien gestaltet:

Digitale Identität

Cl@ve oder Certificado Digital

Deine digitale Identität für Finanzamt (Agencia Tributaria), Sozialversicherung und Verkehrsbehörde (DGT). Lohnt sich früh zu beantragen, da spätere Schritte (Steuererklärung, Führerscheinumtausch) meist online über dieses System laufen.

Steuern

Steuerliche Ansässigkeit

Ab 183 Tagen pro Jahr in Spanien (oder wenn dort dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt) wirst du steuerlich ansässig und musst die jährliche Einkommensteuer (IRPF) auf dein Welteinkommen abgeben — unabhängig von der NIE. Auslandsvermögen über 50.000 € muss zusätzlich über das Modelo 720 gemeldet werden.

Führerschein

EU-Führerschein umtauschen (freiwillig, mit Fristen)

Dein EU-Führerschein bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, ein Umtausch ist grundsätzlich freiwillig. Ausnahme: Hat er kein Ablaufdatum oder eine sehr lange Gültigkeit (15+ Jahre für PKW/Motorrad, 5+ für LKW/Bus), musst du ihn spätestens 2 Jahre nach der offiziellen Anmeldung (grünes Zertifikat) umtauschen.

Fahrzeug

Auto ummelden (matriculación)

Bringst du dein eigenes Fahrzeug mit, muss es innerhalb von 30 Tagen nach Wohnsitzanmeldung in Spanien umgemeldet werden, inklusive technischer Prüfung (ITV). Je nach Besitzdauer kann die Zulassungssteuer entfallen.

Gesundheit, Kinder & Haustiere

Teil 3: Der Immobilienkauf — Schritt für Schritt

Sobald die NIE steht, kannst du mit dem Kaufprozess beginnen. Willst du die Wohnung auch vermieten, lohnt sich vorab ein Blick auf wo sich der Kauf einer Vermietungswohnung in Spanien am meisten lohnt.

1

Bankkonto eröffnen

Für Überweisungen, Hypothek und laufende Zahlungen (Nebenkosten, Gemeinschaftsgebühren, Grundsteuer). Benötigt NIE und Reisepass.

2

Unabhängigen Anwalt (abogado) beauftragen

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — gerade weil Makler meist für den Verkäufer arbeiten. Der Anwalt prüft Schulden, Belastungen, Grundstücksgrenzen und Genehmigungen.

3

Anzahlungsvertrag (contrato de arras)

In der Regel 10% Anzahlung, rechtlich bindend, legt den Termin für den Notartermin fest.

4

Notartermin (escritura pública)

Unterschrift der Kaufurkunde vor einem Notar — du darfst den Notar frei wählen, nicht der Verkäufer.

5

Grundbucheintrag (Registro de la Propiedad)

Sichert dein Eigentum rechtlich ab. Ohne Eintrag ist der Kauf rechtlich angreifbar.

Teil 4: Steuern und Nebenkosten beim Kauf

Rechne mit zusätzlich 10–15% des Kaufpreises an Steuern und Gebühren.

ITP (Grunderwerbsteuer) nach Region — Bestandsimmobilien
Baskenland4%
Madrid6%
Kanarische Inseln6,5%
Andalusien7%
Murcia / Aragón8%
Galicien9%
Valencia9–10%
Katalonien (über 1 Mio. €)10%
Balearen8–13%

Bei Neubauten vom Bauträger zahlst du statt der ITP die Mehrwertsteuer IVA (10%) plus Stempelsteuer AJD (0,75–2% je nach Region) — insgesamt rund 11,5%. Nie beides gleichzeitig.

0,2–0,5%
Notargebühren
0,1–0,3%
Grundbuchgebühren
1–2%
Anwaltshonorar (+ 21% IVA)
Nicht vergessen: Nach dem Kauf fällt jährlich die IBI (Grundsteuer) an, zahlbar beim Rathaus. Je nach Vermögenssituation und ob die Immobilie dein Hauptwohnsitz ist, können zusätzlich Vermögensteuer oder Steuern für Nicht-Residenten greifen — das solltest du mit einem spanischen Steuerberater (gestor) klären.

Die Reihenfolge auf einen Blick

NIE → Bankkonto → Anwalt & Immobiliensuche → Anzahlungsvertrag → Padrón & grünes Zertifikat → Notartermin → Grundbucheintrag → Nebenkosten/IBI einrichten.

Hinweis: Steuersätze, Gebühren und Fristen ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde. Dieser Guide ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung — sprich vor dem Kauf mit einem spanischen Anwalt oder Steuerberater.